Wir bieten Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII sowie §§ 99 ff. i.V.m. § 112 SGB IX an und unterstützen Kinder mit:
a) seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
(z. B. ASS, ADHS, emotionale Auffälligkeiten, psychische Erkrankungen)
b) körperlicher oder geistiger Behinderung
(z. B. Mobilitätseinschränkungen, Seh- & Hörbeeinträchtigungen, Entwicklungsverzögerungen)
Unsere Schulbegleitung schafft alltagsnahe Unterstützung, die Kindern Sicherheit gibt, Lehrkräfte entlastet und ein reibungsvolles Miteinander im Schulalltag fördert. Wir arbeiten klar strukturiert, zuverlässig und im engen Austausch mit allen Beteiligten, damit jedes Kind die Förderung erhält, die es im Unterricht wirklich braucht. Jugendämter können unser vollständiges Schulbegleitungs-Konzept bei Bedarf direkt bei uns anfordern.